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I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote
unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch
für alle weiteren Rechtsgeschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf
einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten
Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so
ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab
Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten
Preise
sind,
soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exclusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der
Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für
die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu
erhöhen
oder zu
ermäßigen.
IV. Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Zahlung innerhalb 14 Tagen – 3 % Skonto,
30 Tage netto
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren.
Unser Unternehmen ist
berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der
Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder
anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden
Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes
haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten
Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten und
Vorauszahlungen
bzw.
Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,
auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von
15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
(§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom
Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als
Werktage zählen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher
bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es
genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt
der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die
Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
VI. Mahn- und
Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet
sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu
ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger
das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro
erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie Verzugszinsen von 1 %
pro angefangenem Kalendermonat zu bezahlen
VII. Lieferung,
Transport, Annahmeverzug, Mängel
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine
Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden
jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich
aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen
Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Aufträge bis Warennettowert € 40,-- werden per Nachnahme unter
Verrechnung von Bearbeitungs- und Versandgebühr geliefert. Frachtfreie
Lieferung erfolgt ab einem Auftragswert von € 290,-- netto exkl. Mwst.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder
bei uns
einzulagern,
wofür wir eine
Lagergebühr
von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu
befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Allfällige
anfallende Frachtkosten hat der Kunde zu tragen.
Mängel sind sofort nach Warenübernahme,
spätestens aber innerhalb von 8 Tagen zu rügen.
VIII. Lieferfrist
Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen,
die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,
Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
um
bis zu einer Woche zu
überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche
aus nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres
Unternehmens
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in
Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von
leichter bzw.
grober Fahrlässigkeit
hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12
Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt
und dessen Geltendmachung
Alle Waren
werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind
wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen -
verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der
Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht
verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das
volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
XIV.
Forderungsabtretungen
Bei Lieferung
unter Eigentumsvorbehalt
tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten,
soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu
nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die
Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten
– Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern
und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns
dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter
Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl,
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem
Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens
sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz,
Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine
Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten
in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet
werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen
auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Pläne,
Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechte. |